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Unser Bildungsverständnis PDF Drucken E-Mail

 

 

 

Berufliche Bildung hat zum einen die Aufgabe, auf gegenwärtige und künftige Anforderungen des jeweiligen beruflichen Handlungsfeldes, soweit möglich, vorzubereiten. Sie kommt damit der Forderung der beruflichen Handlungskompetenz des Arbeitsmarktes entgegen. Zum anderen fühlen wir uns vom BZNW in der beruflichen Bildung einem umfassenderen Bildungsverständnis verpflichtet. Dieses zielt über die modernen und zukunftsweisenden berufspädagogischen Konzepte hinaus auf die Forderung nach Persönlichkeitsbildung.  Ott spricht in diesem Zusammenhang von Persönlichkeitsentwicklung und meint damit: „Persönlichkeitsentwicklung bezieht sich in erster Linie auf den Umgang mit sich selbst. Ihre Intention liegt im Selbsterkennen, im eigenverantwortlichen Handeln, im Aufbau eigener Interes-senfelder und Lebenspläne.“ Hierzu zählt nach unserem Verständnis nicht nur die Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit (einschließlich der Selbstkritik), sondern gleichermaßen auch die Fähigkeit zu konsequentem moralischem Handeln.  

 „Sozial-politisches Handeln bedeutet nicht regelausführendes, sondern interpretierendes Handeln, derart, dass der Mensch Gegebenheiten, Ereignisse und Erfahrungen seiner Lebenswelt (anhand seiner Deutungsmuster und Wertmaßstäbe) interpretiert und danach reflexiv handelt. Reflexives Lernen bzw. Selbstreflexion ist die Fähigkeit, die Bedingungen und Folgen des eigenen Denkens und Handelns zu Durchschauen, sich des Sinns und der Legitimation der eigenen Tätigkeit zu vergewissern und zu verantworten.“

 Unser Bildungsverständnis stützt sich auch auf ein Selbstverständnis von pflegeberuflicher Bildung, das „berufliche Tätigkeit“ und „berufliche Mündigkeit“ als oberste berufliche Bildungsziele ausweist. Die Schüler/Teilnehmer sollen zum einen befähigt werden, die Anforderungen ihres Berufes in unterschiedlichen Handlungsfeldern kompetent zu bewältigen; zum anderen sollen sie in der Lage sein, die Bedingungen von pflegerischem Handeln und die Ansprüche an pfle-gerisches Handeln begründet zu hinterfragen und sich an der Vereinbarung von Leistungsansprüchen sowie an der Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu beteiligen. Damit sollen sie den beruflichen Anforderungen aus eigener Entscheidungs- und Urteilskraft heraus gewachsen sein.

 Ebenso wie die pflegerische Beziehung wird auch die pädagogische Beziehung von uns als dialogisch geprägte Subjekt-Subjekt-Beziehung verstanden. Bildung – verstanden als Handlungskompetenz, die auf eigener Urteils- und Entscheidungsfähigkeit beruht – kann jedoch nicht durch die Pädagogin/den Pädagogen direkt bewirkt oder vermittelt werden. Sie setzt vielmehr die Freiheit des lernenden Subjektes, seine Willens- und Wertentscheidung voraus und ist als Leistung der Person, also als Leistung des Schülers/Teilnehmers, anzusehen. Der pädagogi-sche Einfluss kann daher nur indirekt erfolgen. Über eine entsprechende Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen kann die Persönlichkeitsentfaltung und –weiterentwicklung unterstützt werden, die es dem Schüler/Teilnehmer verdeutlicht, dass die Verantwortung sowohl für die Aneignung und Anwendung des Wissens als auch für den Umgang mit den eigenen Kompetenzen, nur er selbst übernehmen kann. Daher ist Bilden nach unserem Verständnis nur immer sich selbst bilden und widerspricht ausdrücklich der Vorstellung sich ausbilden zu lassen.

In Anlehnung an die empfehlende Richtlinie für die Altenpflegeausbildung (NRW); weitere Literatur über die Verfasser